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Auffrischungsverfahren

Der ursprüngliche Befähigungsnachweis ist 7 Jahre lang gültig.

Um den Grundnachweis für weitere 7 Jahre zu erneuern, müssen Sie über einen gültigen Grundnachweis verfügen, eine Auffrischungsschulung besuchen, eine Prüfung ablegen und einen Antrag auf Erneuerung einreichen.


Das Ziel dieser Auffrischungsschulung ist es, Sie über die jüngsten Veränderungen in Ihrem Fachgebiet zu informieren, sowohl in Bezug auf die Gesetzgebung als auch auf neue Entwicklungen, ohne dass Ihnen eine zu große zusätzliche Arbeitsbelastung entsteht.



Auffrischungsschulung

Die Auffrischungsschulung besteht aus einer interaktiven Präsentation und einer Frage-und-Antwort-Runde. Die Auffrischungsschulung dauert etwa 3 Stunden und behandelt die wichtigsten grundlegenden Aspekte und neue technologische Entwicklungen. Die Schulung bietet auch ein Update zu regionalen Gesetzgebungen und Elementen guter Praxis. Sie erhalten die Unterlagen zur Auffrischungsschulung im Voraus und sollten diese vorher durchlesen. Während der interaktiven Präsentation können Sie alle Fragen stellen, die Ihnen eingefallen sind, nachdem Sie die Unterlagen gelesen haben.

Für jeden der 6 Kategorien von Befähigungsnachweisen wird eine Auffrischungsschulung zusammengestellt und organisiert.

Auffrischungsschulungen werden in der Flämischen Region in anerkannten Ausbildungszentren organisiert, die bereits von VEKA zur Organisation von Grundausbildungen befähigt sind. Die Liste der zugelassenen Zentren (für Grundausbildungen und Auffrischungsschulungen) finden Sie hier.

Die Liste der anerkannten Ausbildungszentren, die Auffrischungsschulungen in der Wallonischen Region organisieren, finden Sie hier.

Die Liste der anerkannten Ausbildungszentren, die Auffrischungsschulungen in der Region Brüssel-Hauptstadt organisieren, finden Sie hier.


Auffrischungsverfahren

Um Ihren Nachweis zu erneuern, müssen Sie folgendes Verfahren anwenden.

  1. Sich für die Auffrischungsschulung bei einem von der Region anerkannten Ausbildungszentrum für die Organisation von RESCert-Ausbildungen anmelden. Achtung: Sie müssen über einen ursprünglichen Befähigungsnachweis verfügen, bevor Sie sich für die Auffrischungsschulung anmelden können!
  2. Als Autodidakt die Unterlagen der Auffrischungsschulung erlernen.
  3. Die interaktive Auffrischungsschulung in einem anerkannten Ausbildungszentrum absolvieren. Die Teilnahme an der Auffrischungsschulung ist verpflichtend.
  4. Wenn Sie die entsprechende Auffrischungsprüfung bestehen, erhalten Sie von der Prüfeinrichtung eine Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung.
  5. Wenn Sie die Prüfung bestehen, reichen Sie innerhalb von 12 Monaten nach der Prüfung einen Antrag auf Erneuerung ein. Dazu, mit Ihrem persönlichen Konto, loggen Sie sich in die Application ein. Die Verwaltungskosten für eine Erneuerung betragen 144,60€ ohne MwSt. Dieser Preis wird jährlich indexiert. Sie erhalten die Rechnung innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Zahlung.
  6. Wenn der Antrag genehmigt wird, wird Ihnen eine Erneuerung gewährt und Ihr Name bleibt auf der öffentlichen Webseite sichtbar.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Antrag auf Erneuerung vordem Ablauf des ursprünglichen Nachweises einreichen. Behalten Sie daher den Schulungskalender im Auge, damit Sie rechtzeitig an der Auffrischungsschulung teilnehmen können. Beginnen Sie z. B. ein Jahr vor Ablauf Ihres Nachweises mit der Auffrischung, damit Sie über genügend Zeit verfügen. Wenn Sie Ihren Antrag auf Erneuerung nicht rechtzeitig bei RESCert einreichen, läuft Ihr Nachweis ab, Ihre Nachweisnummer wird ungültig und Ihr Name wird auf unserer Webseite nicht mehr sichtbar sein. Um in diesem Fall erneut zertifiziert zu werden, müssen Sie erneut das Grundverfahren (Grundkurs besuchen, Grundprüfung ablegen und die Erfahrungsanforderungen erfüllen).


Flämische Region

  1. Nur ein Nachweisinhaber, der mit einem gültigen Nachweis die Auffrischungsschulung absolviert und die Auffrischungsprüfung besteht, hat Anspruch auf eine Verlängerung des betreffenden Nachweises.
  2. Eine Auffrischungsschulung zur Verlängerung des Nachweises kann nur innerhalb der letzten zwei Jahre der Gültigkeit des ursprünglichen Nachweises absolviert werden.
  3. Ein Antrag auf Verlängerung des Nachweises muss spätestens 12 Monate nach der Auffrischungsprüfung online gestellt werden.

Weitere Informationen zu Auffrischungsschulungen und zur Erneuerung des Befähigungsnachweises finden Sie auf der VEKA-Website.


Wallonische Region

  1. Nur ein Nachweisinhaber, der mit einem gültigen Nachweis die Auffrischungsschulung absolviert und die Auffrischungsprüfung besteht, hat Anspruch auf eine Verlängerung des betreffenden Nachweises.
  2. Der Antrag auf Verlängerung des Nachweises muss bei RESCert spätestens drei Monate vor dem Ablaufdatum des ursprünglichen Nachweises eingereicht werden.
  3. Ein Antrag auf Verlängerung des Nachweises muss spätestens 12 Monate nach der Auffrischungsprüfung online gestellt werden.


Region Brüssel-Hauptstadt

  1. Nur ein Nachweisinhaber, der mit einem gültigen Nachweis die Auffrischungsschulung absolviert und die Auffrischungsprüfung besteht, hat Anspruch auf eine Verlängerung des betreffenden Nachweises.
  2. Eine Auffrischungsschulung zur Verlängerung des Nachweises kann nur innerhalb der letzten zwei Jahre der Gültigkeit des ursprünglichen Nachweises absolviert werden.
  3. Der Antrag auf Verlängerung des Nachweises muss bei RESCert spätestens drei Monate vor dem Ablaufdatum des ursprünglichen Nachweises eingereicht werden.
  4. Ein Antrag auf Verlängerung des Nachweises muss spätestens 12 Monate nach der Auffrischungsprüfung online gestellt werden.