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FAQ

  • Darf mein Unternehmen das RESCert-Logo auf seiner Website und in seinen Veröffentlichungen verwenden?

  • Nein. Das Unternehmen darf darauf hinweisen, dass einer seiner Techniker Inhaber des RESCert-Zertifikats Nr. XXXXX ist, das RESCert-Logo darf jedoch nicht auf der Website des Unternehmens verwendet werden. Der Grund dafür ist, dass das Zertifikat an eine Person und nicht an das Unternehmen gebunden ist.


  • RESCert hat meinen Antrag auf ein Zertifikat abgelehnt. Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?

  • Nein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist festgelegt, dass die Zahlung in keiner Weise die Ausstellung eines Zertifikats garantiert.


  • Der Auszug aus der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) führt unter der Rubrik „MwSt.-Tätigkeiten“ oder „NACEBEL-Codes“ eine Tätigkeit als Heizungsinstallateur/Elektriker auf. Dennoch wird mein Antrag in der Wallonischen Region oder in der Region Brüssel-Hauptstadt von RESCert abgelehnt. Warum?

  • Es werden ausschließlich die Tätigkeiten berücksichtigt, die unter der Rubrik „Berufliche Kompetenzen und Grundkenntnisse der Unternehmensführung“ aufgeführt sind. Die anderen Rubriken enthalten Tätigkeiten, für die keine Überprüfung der beruflichen Kompetenzen erfolgt.


  • Ich bin Kälteanlageninstallateur und möchte in der Wallonischen Region oder in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Zertifikat „Wärmepumpe“ erhalten. Ich verfüge jedoch nicht über den erforderlichen Berufszugang. Wie kann ich die RESCert-Anforderung erfüllen, d. h. die Konformität mit dem Königlichen Erlass vom 21. Dezember 1974 zur Festlegung der Bedingungen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Kälteanlageninstallateur nachweisen?

  • Sie müssen sich hierfür an einen Unternehmensschalter wenden. Die Unternehmensschalter sind befugt, eine Bescheinigung auszustellen, mit der die Konformität mit diesem Königlichen Erlass nachgewiesen werden kann.


  • Was muss ich tun, wenn ich die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse nicht mehr kenne?

  • Wenn Sie sich nicht mehr an die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse erinnern, können Sie sich an info@rescert.be wenden. Hinweis: Es ist wichtig, dass der Zertifikatsinhaber selbst mit uns Kontakt aufnimmt.


  • Was muss ich tun, wenn ich keinen Zugriff mehr auf die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse habe?

  • Wenn die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse nicht mehr genutzt wird oder Sie keinen Zugriff mehr darauf haben, können Sie sich an info@rescert.be wenden. Hinweis: Es ist wichtig, dass der Zertifikatsinhaber selbst mit uns Kontakt aufnimmt.



Zuletzt geändert: 02/10/2026