Nein. Das Unternehmen darf darauf hinweisen, dass einer seiner Techniker Inhaber des RESCert-Zertifikats Nr. XXXXX ist, das RESCert-Logo darf jedoch nicht auf der Website des Unternehmens verwendet werden. Der Grund dafür ist, dass das Zertifikat an eine Person und nicht an das Unternehmen gebunden ist.
Nein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist festgelegt, dass die Zahlung in keiner Weise die Ausstellung eines Zertifikats garantiert.
Es werden ausschließlich die Tätigkeiten berücksichtigt, die unter der Rubrik „Berufliche Kompetenzen und Grundkenntnisse der Unternehmensführung“ aufgeführt sind. Die anderen Rubriken enthalten Tätigkeiten, für die keine Überprüfung der beruflichen Kompetenzen erfolgt.
Sie müssen sich hierfür an einen Unternehmensschalter wenden. Die Unternehmensschalter sind befugt, eine Bescheinigung auszustellen, mit der die Konformität mit diesem Königlichen Erlass nachgewiesen werden kann.
Wenn Sie sich nicht mehr an die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse erinnern, können Sie sich an info@rescert.be wenden. Hinweis: Es ist wichtig, dass der Zertifikatsinhaber selbst mit uns Kontakt aufnimmt.
Wenn die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse nicht mehr genutzt wird oder Sie keinen Zugriff mehr darauf haben, können Sie sich an info@rescert.be wenden. Hinweis: Es ist wichtig, dass der Zertifikatsinhaber selbst mit uns Kontakt aufnimmt.
Zuletzt geändert: 02/10/2026