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Warum ein Befähigungsnachweis?


Für Solaranlagen in der Wallonischen Region:

Jedes Unternehmen, das eine Photovoltaikanlage plant, installiert und betreibt, muss mindestens eine Person beschäftigen, die über einen Befähigungsnachweis der Kategorie Photovoltaikanlagen verfügt. Diese Verpflichtung ist im Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Januar 2023 enthalten. Das bedeutet, dass:

  • ein unabhängiger Installateur über einen Befähigungsnachweis verfügen muss, um Solaranlagen zu planen, installieren und betreiben;
  • ein Unternehmen, das Solaranlagen plant, installiert und betreibt, mindestens eine Person beschäftigen muss, die über einen Befähigungsnachweis dieser Kategorie verfügt.


Die wichtigsten Vorteile eines Befähigungsnachweises sind die Folgenden:

  • Verbindung zwischen Befähigungsnachweisen und Prämien in den verschiedenen Regionen

Flämische Region

Wallonische Region

Region Brüssel-Hauptstadt

  • Verbindung zur Prämie für Wärmepumpen (seit dem 01.07.2017)
  • Verbindung zur Prämie für solare Warmwasserbereiter (seit dem 01.07.2017 bis 30.06.2025)
  • Verbindung zur Prämie für die Asbestsanierung von unbeheizten Gebäuden mit Solaranlagen
  • Verbindung zum Grünen Darlehen
  • Verbindung zur Soltherm-Prämie für solare Warmwasserbereiter
  • Verbindung zu verschiedenen lokalen Prämien
  • Verbindung zur Prämie für Wärmepumpen (ab dem 01.01.2026)
  • Verbindung zur Prämie für Biomassekessel (ab dem 01.01.2026)
  • Verbindung zur Prämie für Biomasseöfen (ab dem 01.01.2026)
  • Verbindung zur Prämie für Wärmepumpen
  • Verbindung zur Prämie für solare Warmwasserbereiter
  • Verbindung zu den grünen Zertifikaten (ab dem 01.01.2026) [1]
  • Beleg, dass eine zertifizierte Person über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, um Systeme für erneuerbare Energien zu planen und zu bauen.
  • Qualitätssicherung: Mehrwert für den Arbeitgeber oder den Kunden.
  • Anerkennung in den drei Regionen und in anderen europäischen Ländern.
  • Kann für öffentliche Aufträge angefordert werden.
  • Zunächst freiwilliges System, aber Prämien könnten eventuell an diese Nachweise- gebunden werden.
  • Wichtiges Kriterium seit 2014 für die Zertifizierung von Installationsunternehmen.




[1] Im Rahmen der Zertifizierung einer Anlage zur Erzeugung von Grünstrom für den Erhalt grüner Zertifikate (siehe: Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 17. Dezember 2015 über die Förderung von Grünstrom und von Energie aus erneuerbaren Quellen -Art. 5 § 2) muss der Antragsteller ab dem 1. Januar 2026 eine Kopie des Zertifikats beifügen, das bescheinigt, dass der Installateur ein zertifizierter Installateur gemäß dem Zertifizierungssystem für SEE-Installateure für Kleinanlagen ist, das in Artikel 2.5.6 des Brüsseler Gesetzbuches über Luft, Klima und Energiebeherrschung genannt ist.