Sie beantragen die Kompetenzbescheinigung in der Wallonischen Region
Um eine Kompetenzbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben den Kursus in einem durch die Wallonische Region anerkannten Ausbildungszentrum absolviert.
- Sie haben ein in der Wallonischen Region anerkanntes Examen bestanden und beantragen das Zertifikat bei RESCert spätestens 12 Monate nach dem Examenstermin. Sie brauchen das bestandene Examen nicht nachzuweisen; jede Prüfungseinrichtung schickt regelmäßig die Liste mit den erfolgreichen Studenten an RESCert.
- Anmerkung: Bevor Sie an der Prüfung „Thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme“ teilnehmen, müssen Sie das Examen „Thermische Solaranlagen für warmes Brauchwasser“ bestehen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens einen Monat Berufserfahrung in der betreffenden Technologie haben. Wenn Sie nicht direkt nachweisen können, dass Sie Erfahrung mit der Technologie gesammelt haben, können Sie auch nachweisen, dass Sie Erfahrung in damit verbundenen Tätigkeiten haben, die nach Technologie registriert sind:
- Für Photovoltaikanlagen: Erfahrung in elektrotechnischen Tätigkeiten oder im Dachdecken und Abdichten;
- Für thermische Solaranlagen - warmes Brauchwasser: Erfahrung in der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei oder Dachdecken;
- Für thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme (warmes Brauchwasser und Heizung): Erfahrung in der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei;
- Für Biomassekessel: Erfahrung in der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei;
- Für Wärmepumpen: Erfahrung in Elektroarbeiten oder in der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei oder als Kälteanlagenbauer;
- Für bodennahe geothermische Anlagen: Erfahrung als Bohrer oder Geologe.
Sie können Ihre Erfahrung folgendermaßen nachweisen:
- Vermerk von einer dieser Tätigkeiten in der zentralen Datenbank für Unternehmen BCE, und zwar länger als einen Monat im Moment der Antragstellung. Es braucht nicht nur unter der Rubrik „Berufserfahrung“ zu sein. Es kann sich z.B. auch um den Vermerk einer der oben genannten „MwSt.-pflichtigen Tätigkeiten“ oder „sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten“ handeln;
- Die Bestätigung für einen Monat Erfahrung von einer anderen Partei, z.B. eine von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Erklärung, oder von einer Partei, für die Sie als Subunternehmer arbeiten,...;
- Ein anderes amtliches Dokument, das nachweist, dass Sie eine der obigen Tätigkeiten mindestens einen Monat lang wirksam ausgeführt haben;
- Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Sozialversicherungskasse für Freiberufler und Nachweis, dass Sie mindestens 2 Anlagen installiert haben, entweder in einer der zulässigen Tätigkeiten oder 2 Anlagen in der betreffenden Technik (mit Adresse, Foto, Rechnung und Ehrenerklärung).
- In der Wallonischen Region gelten zusätzliche Bedingungen für „den Zugang zum Beruf“ in einem Grundberuf. Der königliche Erlass vom 29. Januar 2007 legte diese Regelungen zur beruflichen Befähigung in freien Berufen fest, in den Bereichen Bauwesen und Elektrotechnik, wie auch für den Unternehmer allgemein, wenn dieser Erlass für die natürliche Person gilt .