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In welcher beruflichen Tätigkeit (Zugang zum Beruf) Sie eingetragen sein müssen

Unten finden Sie für jede Kategorie von Zertifikat, die Sie bei RESCert beantragen können, die entsprechende(n) Kategorie(n) des Kerngeschäfts (Zentrale Datenbank für Unternehmen - berufliche Kompetenzen).

Achtung! Auf der Website der BCE kann der Zugang zum Beruf nur mit den unter „berufliche Kompetenzen“ eingetragenen Daten bestätigt werden. Die anderen Informationen unter „MwSt.-pflichtige Tätigkeiten“ und/oder „sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten“ sind dafür nicht verwendbar, sie haben nur statistischen Wert.
Im Übrigen kann auch mit Hilfe des in der Satzung eines Unternehmens erscheinenden Gesellschaftszwecks der Zugang zum Beruf nicht bestätigt werden.


Zertifikat-KategorieElektrotechnische Aktivitäten (1) (4)
Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten (2) (4)
Zentralheizung, Klimaanlagen, Gas- und Sanitärinstallation (4)Kältetechnik-Installateur (4)
Photovoltaikanlage" (3)xx
Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, einschließlich Dachintegration (3)xx
Thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme (Warmwasser und Heizung), einschließlich Dachintegrationx
Zentrale Biomasseanlagen (Heizung und/oder Warmwasser)x
Wärmepumpen (Heizung mit oder ohne Warmwasserbereitung) mit Ausnahme von oberflächennahen geothermischen Systemen (3)xxx
Oberflächliche geothermische SystemeKeine berufliche Tätigkeit/Zugang zum Beruf


(1) oder Elektroinstallateur

(2) oder Unternehmer für Verzinkung und Metalldächer am Bau oder Unternehmer für Abdichtung von Bauten

(3) für diese Kategorien von Zertifikat können Sie zwischen 2 oder 3 Kerngeschäften wählen

(4) ACHTUNG, das Zertifikat eines Installateurs für erneuerbare Energieanlagen (SER) befreit den Installateur keinesfalls von der Verpflichtung, über den Zugang zu dem für seine Tätigkeit notwendigen Beruf zu verfügen!
Zum Beispiel darf ein Installateur, der für Photovoltaikanlagen zertifiziert ist und den beruflichen Zugang für Dächer und Dichtungen besitzt, NICHT den elektrischen Anschluss der Anlage ausführen. Dieser muss von einem Unternehmer durchgeführt werden, der den vorschriftsmäßigen Zugang zu elektrotechnischen Tätigkeiten besitzt. Mit anderen Worten, wenn der für Photovoltaik zertifizierte Installateur diesen Zugang nicht besitzt, muss er einen eingetragenen Subunternehmer, der darüber verfügt, mit diesem Teil der Photovoltaikinstallation beauftragen. Dieser muss nicht unbedingt für Photovoltaik zertifiziert sein, denn der für Photovoltaik zertifizierte Installateur übernimmt die Endverantwortung für die abgeschlossene Installation.