Nachfolgend finden Sie für jede Zertifikatskategorie, die Sie bei RESCert beantragen können, die entsprechende(n) Grundberufskategorie(n). Um die Erfahrung durch eine Erwähnung auf der ZDU-Webseite des Unternehmens nachzuweisen, muss der Name des Bewerbers in der Rubrik "Funktionen" erscheinen.
Tabelle: Die folgenden Grundberufe sind geeignet, um einschlägige Erfahrung oder den Zugang zum Beruf nachzuweisen. Die Tabelle ist nach Zertifikatskategorie geordnet.
| Zertifikatskategorie | Elektrotechnische Tätigkeiten (1) | Aktivitäten im Bereich Dachdecken und Abdichten (2) | Tätigkeiten im Bereich der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas- und Sanitäranlagen | Kälteanlagenbauer |
| Photovoltaikanlagen, einschließlich Dachmontage (3) | x | x | ||
| Thermische Solaranlagen zur Brauchwarmwasserbereitung, einschließlich Dachmontage (3) | x | x | ||
| Thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme (Brauchwarmwasser und Heizung), einschließlich Dachmontage | x | |||
| Zentrale Biomasseanlagen (Heizung und/oder Brauchwarmwasser) | x | |||
| Wärmepumpen (Heizung mit oder ohne Brauchwarmwasser) mit Ausnahme der bodennahen geothermischen Anlagen (3) | x | x | x | |
| Bodennahe geothermische Anlagen | Keine berufliche Tätigkeit/Kein Zugang zum Beruf | |||
(1) oder Elektroinstallateur
(2) oder Unternehmer für Verzinkungen und Metallabdeckungen im Baugewerbe oder Bauunternehmer für Abdichtungsarbeiten
(3) bei diesen Zertifikatskategorien können Sie zwischen 2 oder 3 Grundberufen wählen
In der Flämischen Region wurde die Zugangsvoraussetzung zum Beruf am 01.01.2019 für alle Berufe abgeschafft. Wenn Sie als Bewerber auf der ZDU-Webseite des Unternehmens eingetragen sind, gilt die Erwähnung eines Grundberufs (siehe Tabelle oben) in mindestens einer der folgenden Rubriken der ZDU als einschlägige Erfahrung:
Der in der Satzung einer Gesellschaft angegebene Gesellschaftszweck reicht nicht aus, um die einschlägige Erfahrung zu bestätigen.
Weitere Möglichkeiten, mindestens eine einmonatige Erfahrung nachzuweisen, finden sich auf unserer Webseite unter Bedingungen in Flandern.
In der Wallonischen Region ist die Zugangsvoraussetzung zum Beruf immer noch in Kraft. Für einen Antrag auf Zertifizierung nach den wallonischen Rechtsvorschriften muss der Bewerber die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
Der in der Satzung einer Gesellschaft angegebene Gesellschaftszweck reicht nicht aus, um die einschlägige Erfahrung zu bestätigen.
Weitere Möglichkeiten, mindestens eine einmonatige Erfahrung nachzuweisen, finden sich auf unserer Webseite unter Bedingungen in der Wallonie.
Anmerkung Wallonische Region: der Besitz des RESCert-Zertifikats für Installateure von Systemen für erneuerbare Energien befreit den Installateur keineswegs von der Pflicht, über den für die von ihm ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Zugang zum Beruf zu verfügen!
Beispielsweise darf ein zertifizierter Installateur für Photovoltaik, der über den Zugang zum Beruf im Bereich Dachdecken und Abdichtung verfügt, NICHT den elektrischen Anschluss der Anlage vornehmen. Dieser muss von einem registrierten Unternehmer durchgeführt werden, der über den vorschriftsmäßigen Zugang für elektrotechnische Tätigkeiten verfügt. Mit anderen Worten: Wenn der zertifizierte PV-Installateur nicht über diesen Zugang verfügt, muss er diesen Teil der PV-Installation an einen registrierten Unternehmer vergeben, der über diesen Zugang verfügt. Dieser muss nicht unbedingt für Photovoltaik zertifiziert sein, da der PV-zertifizierte Installateur die endgültige Verantwortung für die vollständige Installation übernimmt.
In der Region Brüssel-Hauptstadt ist der Zugang zum Beruf keine Voraussetzung mehr für den Erhalt eines RESCert-Zertifikats. Wenn Sie als Bewerber auf der ZDU-Webseite des Unternehmens eingetragen sind, gilt die Erwähnung eines Grundberufs (siehe Tabelle oben) in mindestens einer der folgenden Rubriken der ZDU als einschlägige Erfahrung:
Der in der Satzung einer Gesellschaft angegebene Gesellschaftszweck kann die einschlägige Erfahrung jedoch nicht bestätigen.
Weitere Möglichkeiten, mindestens eine einmonatige Erfahrung nachzuweisen, finden sich auf unserer Webseite unter Bedingungen in der Region Brüssel-Hauptstadt.
Anmerkung Region Brüssel-Hauptstadt: der Besitz des RESCert-Zertifikats für Installateure von Systemen für erneuerbare Energien befreit den Installateur keineswegs von der Pflicht, über den für die von ihm ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Zugang zum Beruf zu verfügen!
Beispielsweise darf ein zertifizierter Installateur für Photovoltaik, der über den Zugang zum Beruf im Bereich Dachdecken und Abdichtung verfügt, NICHT den elektrischen Anschluss der Anlage vornehmen. Dieser muss von einem registrierten Unternehmer durchgeführt werden, der über den vorschriftsmäßigen Zugang für elektrotechnische Tätigkeiten verfügt. Mit anderen Worten: Wenn der zertifizierte PV-Installateur nicht über diesen Zugang verfügt, muss er diesen Teil der PV-Installation an einen registrierten Unternehmer vergeben, der über diesen Zugang verfügt. Dieser muss nicht unbedingt für Photovoltaik zertifiziert sein, da der PV-zertifizierte Installateur die endgültige Verantwortung für die vollständige Installation übernimmt.