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Sie beantragen die Kompetenzbescheinigung in der Region Brüssel-Stadt und können keine Erfahrung von mindestens 3 Jahren in einem Kerngeschäft nachweisen

Um eine Kompetenzbescheinigung als Bewerber zu erhalten, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Sie haben den Kursus in einem durch die Region Brüssel-Stadt anerkannten Ausbildungszentrum absolviert;
  2. Sie bestehen die Prüfung in einem in der Region anerkannten Prüfungszentrum, und Sie beantragen das Zertifikat bei RESCert spätestens 6 Monate nach dem Examenstermin. Sie brauchen das bestandene Examen nicht nachzuweisen; jede Prüfungseinrichtung schickt regelmäßig die Liste mit den erfolgreichen Studenten an RESCert.
    • Anmerkung: Bevor Sie an der Prüfung „Thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme“ teilnehmen, müssen Sie das Examen „Thermische Solaranlagen für warmes Brauchwasser“ bestehen.
  3. Entweder Sie sind in der Datenbank der Unternehmen eingetragen:
    • In einer Berufskategorie (Zugang zu einem Beruf in einem zulässigen Kerngeschäft).
    • Sie übermitteln uns eine Bescheinigung der Eintragung in der zentralen Datenbank der Unternehmen in Papierform, in einer zulässigen Berufskategorie, die durch den Unternehmensschalter erstellt wurde (früher als Handelskammer oder Kommission oder Kommission für die Eintragung der Unternehmen der Bundesfinanzverwaltung bezeichnet) oder einen vollständigen Papierauszug der zentralen Datenbank der Unternehmen mit Ihren kompletten Daten.

Oder Sie übermitteln uns eine Kopie Ihres Diploms in einer Grundausbildung: Klicken Sie hier, um zu prüfen, ob Ihr Diplom zulässig ist

Sie beantragen die Kompetenzbescheinigung in der Region Brüssel-Stadt und können Erfahrung von mindestens 3 Jahren in einem Kerngeschäft nachweisen

Um eine Kompetenzbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Sie haben den Kursus in einem durch die Region Brüssel-Stadt anerkannten Ausbildungszentrum absolviert;
  2. Sie bestehen die Prüfung in einem in der Region anerkannten Prüfungszentrum, und Sie beantragen das Zertifikat bei RESCert spätestens 6 Monate nach dem Examenstermin. Sie brauchen das bestandene Examen nicht nachzuweisen; jede Prüfungseinrichtung schickt regelmäßig die Liste mit den erfolgreichen Studenten an RESCert.
    • Anmerkung: Bevor Sie an der Prüfung „Thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme“ teilnehmen, müssen Sie das Examen „Thermische Solaranlagen für warmes Brauchwasser“ bestehen.
  3. Als natürliche Person sind Sie mindestens seit drei Jahren in der zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen:
    • In einer zulässigen Berufskategorie (Zugang zu einem Beruf in einem Kerngeschäft).
    • Sie übermitteln uns eine Bescheinigung der Eintragung in der zentralen Datenbank der Unternehmen in Papierform, in einer zulässigen Berufskategorie, die durch den Unternehmensschalter erstellt wurde (früher als Handelskammer oder Kommission oder Kommission für die Eintragung der Unternehmen der Bundesfinanzverwaltung bezeichnet) oder einen vollständigen Papierauszug der zentralen Datenbank der Unternehmen mit Ihren kompletten Daten.

Wenn Sie als natürliche Person über eine Bescheinigung der Eintragung in der zentralen Datenbank für Unternehmen von mindestens drei Jahren Dauer in einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit verfügen, (Zugang zum Beruf in einem Kerngeschäft) ODER wenn Sie als natürliche Person keine Eintragungsbescheinigung in der CBE besitzen:

  • In einer zulässigen beruflichen Tätigkeit (Zugang zu einem Kerngeschäft)
  • Sie müssen einen Nachweis über Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in einem Kerngeschäft erbringen: Sie können Ihre 3jährige entsprechende Berufserfahrung mit Hilfe dieser Dokumente nachweisen.