Passende Zertifikate für Ihr Profil
Die Kompetenzbescheinigung (als Bewerber) kann eine oder mehrere der sieben folgenden Kategorien von beruflichen Tätigkeiten betreffen:
- Photovoltaikanlagen, einschließlich des Einbaus in das Dach.
- Thermische Solaranlagen für warmes Brauchwasser, einschließlich des Einbaus in das Dach.
- Thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme (warmes Brauchwasser und Heizung), einschließlich des Einbaus in das Dach.
- Zentrale Biomasseanlagen (Heizung und/oder warmes Brauchwasser).
- Dezentrale Heizungsanlagen mit Holzöfen für dezentrale Heizung;
- Wärmepumpen (Heizung mit oder ohne warmes Brauchwasser) mit Ausnahme von oberflächennahen geothermischen Systemen.
- Oberflächennahe geothermische Systeme.
Wer kann ein Zertifikat erhalten?
Wenn auf Sie eine der folgenden Situationen zutrifft, können Sie den Antrag auf ein Zertifikat eingeben.
In Flandern:
- Sie sind in einer der oben genannten Techniken ausgebildet, Sie haben die entsprechenden Prüfungen bestanden, und Sie haben mindestens 1 Monat Erfahrung in einem Kerngeschäft.
- Sie sind Installateur für erneuerbare Energieanlagen und haben ein ausländisches Zertifikat: beantragen Sie die Äquivalenz für Ihr ausländisches Zertifikat in Belgien.
- Sie haben eine gültige SOLTHERM-Genehmigung: bitten Sie darum, Ihre SOLTHERM-Genehmigung in eine Kompetenzbescheinigung oder eine Kompetenzbescheinigung als Bewerber (seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr möglich) umzuändern.
- Sie sind ein von einer Region anerkanntes Schulungs- und/oder Prüfungszentrum und möchten einen Antrag auf eine Kompetenzbescheinigung für einen oder mehrere Schüler eingeben.
In Wallonien:
- Sie sind in einer der oben genannten Techniken ausgebildet, Sie haben die entsprechenden Prüfungen bestanden, und Sie haben mindestens 1 Monat Erfahrung in einem Kerngeschäft, und Sie haben einen nachweisbaren Zugang zu dem Beruf.
- Sie sind Installateur für erneuerbare Energieanlagen und haben ein ausländisches Zertifikat: beantragen Sie die Äquivalenz für Ihr ausländisches Zertifikat in Belgien.
- Sie sind ein von einer Region anerkanntes Schulungs- und/oder Prüfungszentrum und möchten einen Antrag auf eine Kompetenzbescheinigung für einen oder mehrere Schüler eingeben.
In Brüssel:
- Sie sind in einer der oben genannten Techniken ausgebildet, Sie haben die entsprechenden Prüfungen bestanden, und Sie haben mindestens 1 Monat Erfahrung in einem Kerngeschäft und möchten eine Kompetenzbescheinigung erhalten.
- Sie sind Installateur für erneuerbare Energieanlagen und haben ein ausländisches Zertifikat: beantragen Sie die Äquivalenz für Ihr ausländisches Zertifikat in Belgien.
- Sie sind ein von einer Region anerkanntes Schulungs- und/oder Prüfungszentrum und möchten einen Antrag auf eine Kompetenzbescheinigung für einen oder mehrere Schüler eingeben. Hierzu erstellen
Sie ein Konto mit der E-Mail-Adresse der Prüfungsinrichtung und bitten RESCert
das Konto mit der Prüfungsinstitution zu verknüpfen. Weitere Informationen über
das Verfahren zur Beantragung eines Zertifikats im Namen eines Kursteilnehmers
per Vollmacht, können Sie bei RESCert anfordern.
Sie müssen bestimmte Bedingungen einhalten.
Die Kompetenzbescheinigung als Bewerber
Das Zertifikat als Bewerber existiert nicht mehr in der Flämischen Region (seit dem 01.01.2019), in der Wallonischen Region (seit dem 21.09.2020) und in der Region Brüssel Stadt (seit dem 01.06.2024).
Anmerkung: Die Kompetenzbescheinigung als Bewerber kann nicht für die Prämien benutzt werden, und diejenigen, die eine Kompetenzbescheinigung als Bewerber haben, stehen nicht auf der Liste der zertifizierten Installateure auf dieser Website.
Anmerkung zu den Wärmepumpen
Anmerkung zu den Wärmepumpen: Wenn Sie nur das RESCert-Zertifikat für Wärmepumpen haben, können Sie keine Arbeiten machen, bei denen fluorierte Treibhausgase oder Substanzen, die die Ozonschicht angreifen, beteiligt sind. Diese bringen das Risiko von Kühlmittelemissionen mit sich (Installation, Reparatur, Kontrolle von Leckagen...). Dafür ist eine spezielle Akkreditierung als Kältetechniker der Kategorie I, II, III oder IV nötig, sowie die Akkreditierung als Unternehmen für Kälteanlagen. Auf folgenden Websites finden Sie zusätzliche Informationen:
Zuletst geändert: 20/10/2026